Delegierter Umweltrechtsakt soll den Anwendungsbereich der EU-Taxonomie erweitern
Die EU-Taxonomieverordnung wurde veröffentlicht und trat 2020 in Kraft. Sie legt die Bedingungen fest, die eine Wirtschaftstätigkeit erfüllen muss, um als nachhaltig zu gelten. Um als umweltfreundlich anerkannt zu werden, müssen Wirtschaftstätigkeiten einen substanziellen Beitrag zu mindestens einem der Klima- und Umweltziele der EU leisten und gleichzeitig den anderen keinen nennenswerten Schaden zufügen und gleichzeitig soziale Mindestschutzmaßnahmen erfüllen. Ab Januar 2023 müssen Unternehmen ihren Taxonomie-Score angeben. Hier erläutern wir die Taxonomievorschriften und die damit verbundenen delegierten Rechtsakte.
Die EU-Taxonomieverordnung
Die EU-Taxonomieverordnung legt sechs Umweltziele fest:
- Eindämmung des Klimawandels
- Anpassung an den Klimawandel
- Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Bekämpfung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme
Delegierte Rechtsakte zur EU-Taxonomie
Die EU plant, einheitliche, objektive Kriterien dafür festzulegen, wie eine Aktivität einen wesentlichen Beitrag zu einem dieser Ziele leisten kann, indem sie technische Überprüfungskriterien für förderfähige Aktivitäten in delegierten Rechtsakten veröffentlicht. Gegenwärtig wurden zwei Rechtsakte verabschiedet und einer befindet sich in Entwurfsform in Bezug auf technische Überprüfungskriterien. Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft weitere delegierte Rechtsakte oder zusätzliche Aktivitäten zu den bestehenden Rechtsakten hinzukommen werden.
Das delegierte Klimagesetz
Der Climate Delegated Act umfasst die Maßnahmen zur technischen Überprüfung, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten können. Dieses Gesetz konzentriert sich auf die Wirtschaftstätigkeiten in Sektoren, die für die Klimaneutralität und die Anpassung an den Klimawandel am relevantesten sind, darunter Energie, Fertigung, Verkehr und Gebäude.
Das delegierte Umweltgesetz
Im Rahmen der EU-Taxonomie wurden die Berichte zum delegierten Umweltgesetz von der Platform on Sustainable Finance veröffentlicht, jedoch noch nicht von der EU-Kommission. Dieser Rechtsakt wird alle Aktivitäten umfassen, die einen wesentlichen Beitrag zu den anderen vier Umweltzielen leisten können. Der nächste Schritt besteht darin, dass die Kommission einen ersten Entwurf eines delegierten Rechtsakts ausarbeitet, der voraussichtlich in diesem Jahr fertiggestellt wird.
Ergänzendes delegiertes Klimaschutzgesetz
Als Teil der EU-Taxonomie fügt der ergänzende delegierte Klimaschutzrechtsakt zusätzliche Aktivitäten aus dem Energiesektor hinzu, insbesondere spezifische Aktivitäten im Bereich der Kern- und Gasenergie. Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2023. Darüber hinaus führt das Gesetz spezifische Offenlegungspflichten für Unternehmen ein, die im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten in den Bereichen Gas und Kernenergie stehen, was den Übergang in eine klimaneutrale Zukunft beschleunigt.
Für wen ist das delegierte Umweltgesetz bestimmt?
Obwohl es sich um einen Entwurf handelt, wird das delegierte Umweltgesetz voraussichtlich eine Reihe neuer Aktivitäten und Branchen in den Geltungsbereich der Taxonomie aufnehmen. Durch das Gesetz werden neue Tätigkeitsbereiche wie Entwurf, Herstellung, Wiederaufbereitung und Wiederverkauf von Möbeln, Herstellung von Lebensmitteln, Tier- und Pflanzenbau, Tiefbau, Erbringung von Reparaturdienstleistungen, Herstellung von Bekleidung und Schuhen sowie Recycling und Abfallentsorgung eingeführt.
Schätzungen der EU zufolge decken die taxonomischen Kriterien im Rahmen des Climate Delegated Act bereits die Wirtschaftstätigkeiten von rund 40% der börsennotierten Unternehmen ab. Mit der Einführung des delegierten Umweltgesetzes wird die Zahl der Unternehmen, die förderfähige Tätigkeiten ausüben werden, aller Voraussicht nach deutlich steigen.
Herausforderungen des delegierten Umweltgesetzes für Ihr Unternehmen?
Die Umsetzung delegierter Umweltgesetze (EDAs) kann Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellen. Diese Gesetze dienen der Regulierung und Verringerung der Umweltauswirkungen von Unternehmen, erfordern jedoch erhebliche Änderungen der Abläufe und Prozesse, deren Umsetzung sich als schwierig erweisen kann. Im Folgenden sind einige Herausforderungen aufgeführt, vor denen Ihr Unternehmen bei der Einhaltung der delegierten Umweltgesetze stehen könnte:
- Höhere Befolgungskosten: Die Umsetzung delegierter Umweltgesetze erfordert von Unternehmen, in neue Technologien, Geräte und Verfahren zu investieren, um ihre Umweltbelastung zu reduzieren. Diese Änderungen können kostspielig sein, und kleinere Unternehmen haben möglicherweise Schwierigkeiten, sich die notwendigen Upgrades zu leisten.
- Änderungen der betrieblichen Abläufe: Unternehmen müssen möglicherweise ihre betrieblichen Abläufe neu bewerten und ändern, um den delegierten Umweltgesetzen zu entsprechen. Dies könnte bedeuten, dass sie die Art und Weise, wie sie Materialien beziehen, Abfälle verwalten oder Waren und Dienstleistungen herstellen, ändern müssen, was zeitaufwändig sein und den laufenden Betrieb stören kann.
- Mangelndes Fachwissen: Umweltvorschriften können komplex sein, und Unternehmen verfügen möglicherweise nicht über das Fachwissen, um diese Anforderungen effektiv zu erfüllen. Dies kann zu kostspieligen Fehlern und Verzögerungen bei der Einhaltung der Vorschriften führen.
- Wettbewerb: Unternehmen, die delegierte Umweltgesetze einhalten, können einem erhöhten Wettbewerb durch Unternehmen ausgesetzt sein, die dies nicht tun. Unternehmen, die nicht in nachhaltige Verfahren investieren, haben möglicherweise niedrigere Kosten, was sie auf dem Markt wettbewerbsfähiger machen könnte.
- Öffentliche Wahrnehmung: In der heutigen Gesellschaft sind Verbraucher zunehmend besorgt über die Umweltauswirkungen der Produkte und Dienstleistungen, die sie kaufen. Die Nichteinhaltung delegierter Umweltgesetze kann dem Ruf eines Unternehmens schaden und zum Verlust von Kunden führen.
Insgesamt kann die Umsetzung delegierter Umweltgesetze für Unternehmen jeder Größe eine Herausforderung darstellen. Es ist jedoch wichtig zu erkennen, dass die Einhaltung dieser Vorschriften nicht nur gut für die Umwelt ist, sondern auch für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Indem Sie in nachhaltige Praktiken investieren, können Sie die Kosten senken, die Effizienz steigern und Ihren Ruf auf dem Markt verbessern.
Betrachten Sie unser Unternehmen als Ihren vertrauenswürdigen Partner
Eine Softwarelösung kann die Umsetzung des delegierten Umweltgesetzes erheblich erleichtern, indem sie den Prozess der Datenerfassung, -analyse und -berichterstattung automatisiert und rationalisiert. Angesichts der Komplexität der Taxonomieverordnung und ihrer delegierten Rechtsakte kann es für Unternehmen eine Herausforderung sein, die Anforderungen effektiv zu bewältigen und einzuhalten. Jedoch ein EU-Taxonomieberichtssoftware wie Celsia Unternehmen dabei helfen kann, geeignete Aktivitäten zu identifizieren, Ihre Umweltauswirkungen zu bewerten und Ihre Fortschritte bei der Einhaltung der Vorschriften zu verfolgen. Die Software kann auch Einblicke und Analysen in Echtzeit liefern, sodass Unternehmen fundierte Entscheidungen in Bezug auf Ihren Betrieb treffen, ihre Umweltbelastung reduzieren und ihre Nachhaltigkeitsleistung verbessern können. Durch die Nutzung von Celsia können Unternehmen den Delegierten EU-Taxonomiegesetz effizient und effektiv einhalten und gleichzeitig die Kosten minimieren, die betriebliche Effizienz verbessern und ihren Wettbewerbsvorteil erhöhen.
Im Rahmen der Umlenkung der Kapitalflüsse auf nachhaltige Aktivitäten hat die EU beschlossen, ein Klassifizierungssystem einzuführen, eine EU-"Taxonomie“ nachhaltiger Aktivitäten, mit Kriterien dafür, wann sie als nachhaltig definiert werden können. Wenn Ihre Geschäftstätigkeit in der Taxonomie aufgeführt ist und Sie alle Kriterien erfüllen, gelten die mit dieser Aktivität verbundenen Einnahmen, Investitionen und Betriebskosten (OPEX) als „taxonomieorientiert“.
Der delegierte Rechtsakt zur Taxonomie der Europäischen Union (EU) ist ein Rechtsrahmen, der ein Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten festlegt. Es soll Investoren, Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern Klarheit und Transparenz über die Nachhaltigkeit wirtschaftlicher Aktivitäten in der EU bieten.
Der delegierte Rechtsakt zur EU-Taxonomie steht in engem Zusammenhang mit den delegierten Umweltrechtsakten (EDA) und soll diese ergänzen. Die Taxonomie wird verwendet, um wirtschaftliche Aktivitäten zu identifizieren, die einen wesentlichen Beitrag zu Umweltzielen leisten können, wie z. B. Eindämmung des Klimawandels, Anpassung an den Klimawandel und Schutz der biologischen Vielfalt und der Wasserressourcen. Die EDAs legen dagegen die Mindestumweltstandards fest, die Produkte und Prozesse erfüllen müssen.
Der delegierte Rechtsakt zur EU-Taxonomie ist für Unternehmen relevant, die in der EU tätig sind und ihr Engagement für Nachhaltigkeit unter Beweis stellen und grüne Investitionen anziehen möchten. Sie ist auch für Finanzinstitute und Anleger relevant, die ökologisch nachhaltige Anlagemöglichkeiten identifizieren möchten.
Insgesamt arbeiten der delegierte Rechtsakt zur EU-Taxonomie und die delegierten Umweltrechtsakte zusammen, um nachhaltige Produktions- und Verbrauchspraktiken innerhalb der EU zu fördern. Durch die Festlegung klarer und einheitlicher Umweltstandards und -anforderungen können diese Rechtsrahmen zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit beitragen und gleichzeitig Wirtschaftswachstum und Wohlstand fördern.