Wie müssen Unternehmen über die EU-Taxonomie berichten?
Unternehmen, die gemäß der Taxonomie Bericht erstatten müssen, müssen ihre Geschäftstätigkeit bewerten und feststellen, inwieweit sie den technischen Kriterien entsprechen. Der Anteil an Umsatz, CAPEX und OPEX im Zusammenhang mit taxonomieorientiert Geschäftstätigkeiten werden als Taxonomiewerte eines Unternehmens betrachtet und sind das, was die Eigentümerunternehmen (d. h. ein Private-Equity-Fonds) bei der Berechnung ihrer eigenen, aggregierten Taxonomiewerte verwenden müssen.
Als Unternehmen ist es laut Verordnung auch verpflichtet, Informationen „in dem Umfang offenzulegen, der für ein Verständnis der Entwicklung, Leistung, Lage und Auswirkungen der Aktivitäten des Unternehmens erforderlich ist“. Das bedeutet, dass die Aktivitäten Ihres Unternehmens mit einem Detaillierungsgrad offengelegt werden, der aufschlüsselt und konkret zeigt, wo das Unternehmen Nachhaltigkeitsziele erreicht, wo Defizite auftreten können und wo potenzielle Verbesserungen vorgenommen werden können.