Was ist der Zweck der EU-Taxonomie?
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungsinstrument für Unternehmenstätigkeiten und befasst sich zunächst mit Aktivitäten in Branchen, die zusammen für mehr als 80% der gesamten Klimagasemissionen verantwortlich sind. Sie umfasst technische Auswahlkriterien für jede Aktivität, die erfüllt werden muss, um als nachhaltig eingestuft zu werden. Die Taxonomie wurde im Juni 2020 offiziell verabschiedet. Der erste delegierte Rechtsakt zum Klimawandel (Eindämmung und Anpassung an den Klimawandel) wurde im Juni 2021 verabschiedet.
Das Hauptziel der Taxonomieverordnung besteht darin, Kapitalflüsse in nachhaltigere Geschäftstätigkeiten umzuleiten. Die EU hat sie als Reaktion auf die allgemeine mangelnde Berücksichtigung von Nachhaltigkeit bei Anlageentscheidungen, die Herausforderungen beim Vergleich von Unternehmen anhand ihrer Nachhaltigkeitsleistung, das Greenwashing von Unternehmen und die Notwendigkeit eines gemeinsamen Standards für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Investitionen ins Leben gerufen.