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Mindestschutzmaßnahmen: Was sie bedeuten und wie sie zu beurteilen sind

Celsia Mannschaft
,
May 17, 2023
10
 min. Lesezeit
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Die Rolle der Mindestschutzmaßnahmen in der EU-Taxonomie ist für jede Organisation, die über die Taxonomie berichtet, von entscheidender Bedeutung. Es gibt bestimmte Kriterien für Mindestschutzmaßnahmen, die erfüllt werden müssen, um die Vorschriften einzuhalten. In diesem Blog werden wir erklären, was die Mindestschutzkriterien der EU-Taxonomie sind. Wir werden auch erklären, was unter Mindestrisiken zu verstehen ist und welche Risiken damit verbunden sind.

In dem 2020 veröffentlichten technischen Bericht wurde den Mindestschutzkriterien innerhalb der EU-Taxonomie eine gewisse Aufmerksamkeit geschenkt, was bedeutet, dass Unternehmen nicht nur die Umweltanforderungen der Taxonomie erfüllen müssen, sondern auch die sozialen Anforderungen. Letztere waren zu diesem Zeitpunkt noch sehr ungenau, doch im vergangenen Oktober wurde ein Vorschlag für Leitlinien herausgegeben.

Die Angleichung an die in Artikel 18 genannten Mindestschutzmaßnahmen erfordert Verfahren und Maßnahmen, die von einem Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, durchgeführt werden, um die Einhaltung der OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sicherstellen, einschließlich der Grundsätze und Rechte, die in den acht grundlegenden Übereinkommen verankert sind, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und in der Internationalen Menschenrechtscharta aufgeführt sind.

Obwohl ursprünglich keine wirkliche Klarheit über den tatsächlichen Inhalt der Mindestschutzmaßnahmen geschaffen wurde, veranschaulicht die folgende Matrix den Inhalt der zugrunde liegenden Instrumente:

Auf dieser Grundlage wurde ein zweigleisiger Ansatz entwickelt, der den Bedenken Rechnung trägt, die Anpassung an die Mindestanforderungen an die Schutzmaßnahmen zu messen:

1. Sorgfaltspflicht im Bereich Menschenrechte (PROZESS):

  • Das Unternehmen hat angemessene HRDD-Prozesse eingeführt, die den UNGP- und OECD-Richtlinien entsprechen.

2. Überprüfung des Ergebnisses (LEISTUNG):

  • Das Unternehmen hätte nicht an bestimmten Aktivitäten oder Vorfällen beteiligt sein dürfen.
  • Keine Weigerung, an einer nationalen Kontaktstelle (NCP) der OECD einen Dialog über einen Fall aufzunehmen, oder keine abschließende Stellungnahme einer OECD-NCP zur Nichteinhaltung der Vorschriften
  • Nein, keine Reaktion auf Vorwürfe des Business & Human Rights Resource Center (BHRRC)

Um die Vorschriften einzuhalten, sollte das Unternehmen also nicht nur die risikobasierte Sorgfaltspflicht in Bezug auf die Menschenrechte einhalten (positiv), sondern es hätte auch nicht vor Gericht für Menschen- oder Arbeitnehmerrechtsverletzungen (negativ) zur Verantwortung gezogen werden dürfen.

Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht: Was ist das und wie funktioniert es?

Der risikobasierte Due-Diligence-Prozess ist sowohl in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte als auch in den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen vorgeschrieben. Obwohl es sich um einen dynamischen und zyklischen Prozess handelt, kann der „politische“ Schritt als erster Schritt betrachtet werden. Ein Unternehmen benötigt eine Verpflichtung oder eine Erklärung, in der seine Haltung zu den Menschenrechten beschrieben und die eingegangenen Verpflichtungen hervorgehoben werden. Es wird bevorzugt, dass in dieser Erklärung auf die OECD-Leitlinien und die UN-Leitprinzipien Bezug genommen wird.

Alternativ kann das Unternehmen mit der „Risikobewertung“ beginnen, da nach der Erfassung der Risiken ein klarerer Weg zur Schaffung des politischen Rahmens für das Unternehmen skizziert wird.

Sobald die Risikobewertung abgeschlossen ist, besteht der nächste Schritt darin, geeignete, relevante und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den wichtigsten Risiken zu begegnen. Das bedeutet, dass eine Organisation nicht ständig mit allen Risiken umgehen sollte. Vielmehr sollte es Prioritäten setzen. Anschließend sollten die Maßnahmen nachverfolgt werden, um sicherzustellen, dass sie wie beabsichtigt funktionieren. Der letzte Schritt beinhaltet die Berichterstattung über die identifizierten Risiken und darüber, wie das Unternehmen mit diesen Risiken umgegangen ist. Dies sind im Wesentlichen die wichtigsten Schritte des erforderlichen Due-Diligence-Prozesses.

Es ist wichtig, einen risikobasierten Ansatz zu verwenden, aber die wichtige Frage ist: Risiko für wen? Oft interpretieren Unternehmen dies als Risiko für sich selbst und als das, was sie tun müssen, um sich zu schützen. Aber in diesem Fall ist es anders.

Bei der Anwendung eines risikobasierten Due-Diligence-Prozesses in Bezug auf Menschenrechte müssen Unternehmen ermitteln, ob oder welche negativen Auswirkungen ihre Aktivitäten auf Menschen haben könnten — Mitarbeiter, lokale Gemeinschaften usw.

Was ist soziales Risiko?

Menschenrechtsrisiken sind oft weit von den Aktivitäten der Unternehmen entfernt, können aber auch sehr nahe beieinander liegen. Öffentliche Sicherheit, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Korruption, ungeregelte Arbeit, niedrige Löhne, Umweltverschmutzung — all dies und noch mehr sind soziale Risiken oder Menschenrechtsrisiken, die direkt mit den Aktivitäten von Unternehmen in Verbindung gebracht werden können.

Wie kartografiert man Risiken?

Wir empfehlen, mit der Risikoanalyse in der folgenden Reihenfolge zu beginnen:

  1. Eigenes Unternehmen und Mitarbeiter: Analysieren Sie die Arbeitsbedingungen und andere interne Probleme im Unternehmen und durch Partnerschaften mit geteilter Verantwortung, z. B. durch Joint Ventures oder den Einsatz von Subunternehmern.
  2. Kunden und Endverbraucher: Analysieren Sie, ob Sie die Aktivitäten der Kunden ermöglichen und wie Ihre Produkte verwendet werden. Dazu gehört auch die Bewertung, ob Ihre Produkte sinnvoll genutzt werden.
  3. Lokale Gemeinschaft: Bewertung der Risiken, dass die lokale Gemeinschaft negativ beeinflusst werden kann. Dies schließt potenzielle Risiken ein, die entstehen können, wenn nicht angemessen mit der lokalen Gemeinschaft interagiert wird.
  4. Lieferkette: Die Verantwortung wird weiter draußen in der Lieferkette schwächer, wächst aber dort, wo das Risiko schwerwiegenderer Verstöße besteht, von denen der Käufer hätte wissen müssen.

Inhärente Risiken

Wie oben erörtert, bestehen bestimmte Risiken, die mit dem Bereich oder Arbeitsbereich zusammenhängen, in dem eine Organisation tätig ist. Dies kann als „Sektorrisiko“ verstanden werden. Zwar gibt es einige sektorspezifische Risiken, aber auch einige länderspezifische Risiken. Man kann die Risiken zunächst auf hoher Ebene bewerten, bevor man sie eingehender untersucht. Um besser zu verstehen, wo in den Aktivitäten des Unternehmens die Risiken liegen könnten, kann man Indizes und Tools verwenden, um Länder- und Branchenrisiken abzubilden. Sie können auch Berichte über Risiken oder Fehlverhalten in anderen Unternehmen derselben Branche wie Ihr Unternehmen verwenden.

Wenn es um Länderrisiken geht, gibt es einige Indizes, die verwendet werden können:

  • Der Rechtsstaatlichkeitsindex
  • Der Weltindex der Pressefreiheit
  • Der Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International
  • Index der Arbeitnehmerrechte des Internationalen Gewerkschaftsbundes
  • Der Freedom House Index
  • Der Index des US-Außenministeriums zeigt Produkte mit hohem Risiko

Priorisierung des Risikos

Es gibt bestimmte Indikatoren, anhand derer Sie die verschiedenen Risiken priorisieren können, die möglicherweise in Ihrer Bewertung aufgekommen sind:

  1. Skala: Schweregrad der identifizierten Risiken und/oder Verstöße
  2. Umfang: Anzahl der Personen, die Gefahr laufen, negativ betroffen zu werden
  3. Hebelwirkung: Wirtschaftlichkeit und andere wichtige Faktoren, z. B. wie wichtig das Unternehmen als Käufer in Bezug auf einen bestimmten Lieferanten ist.
  4. Wahrscheinlichkeit: Die Wahrscheinlichkeit eines negativen Vorfalls.

Mildernde und präventive Maßnahmen

Um identifizierte Risiken zu verhindern und zu mindern, sollte man unterschiedliche Maßnahmen für verschiedene Interessengruppen einführen. Hier sind einige Beispiele für Präventionsmaßnahmen zur Risikominderung für verschiedene Gruppen:

  1. Eigene Mitarbeiter: Umsetzung von Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, Schließung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles
  2. Endverbraucher: sichere Verwendung der Produkte, kein Missbrauch
  3. Lokale Gemeinschaften: Initiieren Sie den Dialog und die Beteiligung, um die Umweltverschmutzung zu reduzieren
  4. Lieferanten: Teilnahme am Branchendialog, Verbesserung der Beschaffungspraktiken

Es ist von entscheidender Bedeutung, einen Dialog mit Interessengruppen auf allen Ebenen zu führen, von den Mitarbeitern bis hin zur lokalen Gemeinschaft, um Risiken richtig identifizieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können.

Das Unternehmen muss über die festgestellten Risiken und die ergriffenen Maßnahmen berichten. Daher sind Kommunikation und Abhilfemaßnahmen sehr wichtig.

Was sind die neuen Themen, die in den Leitlinien eingeführt wurden?

Zusätzlich zu den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten hat die Expertengruppe vorgeschlagen, drei weitere Themen hinzuzufügen, und zwar aus den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen.

Korruptionsbekämpfung:

  • Prozess: Das Unternehmen entwickelt und verabschiedet angemessene interne Kontroll-, Ethik- und Compliance-Programme oder Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption oder Bestechung.
  • Leistung: Das Unternehmen oder die Geschäftsleitung hätten nicht wegen Bestechung verurteilt werden dürfen.

Besteuerung:

  • Prozess: Das Unternehmen behandelt die Steuerpolitik und die Einhaltung der Steuervorschriften als wichtige Aufsichtselemente. Es sollte auch über Strategien für das Steuerrisikomanagement verfügen, um eine vollständige Identifizierung und Bewertung sicherzustellen.
  • Leistung: Das Unternehmen hätte nicht der Steuerhinterziehung für schuldig befunden werden dürfen.

Fairer Wettbewerb:

  • Prozess: Das Unternehmen fördert das Bewusstsein der Mitarbeiter und die Schulung der Geschäftsleitung in Bezug auf Wettbewerbsfragen.
  • Leistung: Es hätte nicht festgestellt werden dürfen, dass das Unternehmen gegen wettbewerbswidrige Gesetze verstößt.

Wie kann Celsia helfen?

Wir bei Celsia sind bestrebt, Ihnen alle Aspekte Ihrer Berichterstattung über die EU-Taxonomie zu erleichtern, damit Sie sich auf taktvollere Ziele konzentrieren können und sich nicht in der Berichterstattung selbst verlieren. Wenn es darum geht, die Mindestschutzkriterien für Ihr Unternehmen zu bewerten, haben wir Vorlagen in unserer EU-Taxonomie-Lösung das kann Ihnen helfen, Ihre Risiken einzuschätzen und bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen.

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Lesen Sie unseren Leitfaden zur EU-Taxonomie, um einen Überblick über Zeitpläne, Anforderungen und die Schritte zu erhalten, die zur Erstellung Ihres Berichts erforderlich sind.
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